GARANTIE & GEWÄHRLEISTUNG
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung, die 24 Manate beträgt. Unter Garantie versteht das Gesetz eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung erhalten Sie vom Händler und diese hat laut Gesetz 2 Jahre zu betragen, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Konkret bedeutet dies für Sie: Sollte der bei uns erworbene Artikel oder Teile des Artikels nach 13 Monaten defekt sein, müssen Sie dem Händler - wenn es nicht offensichtlich ist - nachweisen, dass der Defekt bereits bei Lieferung vorhanden war.